Hoffnung für Menschen in Mbano

Gründung und weitere Schritte

Mittlerweile ist die Satzung fertiggestellt und der Ablauf der Gründungsversammlung steht fest.

An die Ladung zur Gründungsversammlung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Eingeladen sind alle Interessierten. Auf der Versammlung wird die Satzung vorgestellt und sämtliche Paragraphen erläutert und auf Wunsch mit den Anwesenden diskutiert. Nach dem Beschluss der Satzung ist der Verein gegründet.

Zum Zeichen der Gründung und zum Beitritt zum Verein unterschreiben alle Gründungsmitglieder auf der Satzung.

Unmittelbar nach Gründung des Vereins wird der Vorstand gewählt. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Kassier
  • Schriftführer
  • bis zu drei Beisitzern

Der Vorstand wird damit beauftragt, die Eintragung in das Vereinsregister am Amtsgericht Regensburg zu veranlassen.

Nach der Wahl des Vorstands werden zwei Kassenprüfer gewählt.

Der Kassier schlägt daraufhin einen Mitgliedsbeitrag vor, über den von der Gründungsversammlung diskutiert und anschließend beschlossen wird.

Nach der Prüfung der Vereinssatzung durch den Rechtspfleger beim Vereinsregister können Änderung an der Satzung notwendig werden. Um wegen dieser Änderungen nicht eine weitere Mitgliederversammlung einberufen zu müssen, wird ein Beschluss gefasst, der den Vorstand bevollmächtigt, diese notwendigen Änderungen der Satzung, die vom Registergericht gefordert werden selbständig vornehmen zu können.

Parallel dazu wird eine Kopie von Gründungsprotokoll und Satzung an das Finanzamt für Körperschaften gegeben und dort die Anergennung der Gemeinnützigkeit beantragt.